Wochenbettbesuche der Hebamme

Die Hebamme kommt – und ist auch nach der Geburt für die junge Familie da.

Die Hebammenhilfe endet nicht mit der Geburt, jede Frau hat auch danach einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. In den ersten Wochen nach der Geburt ist vieles anders. Die Eltern und das Baby brauchen Zeit und einen vertrauten Raum, um sich aneinander zu gewöhnen. Mit Fachwissen, kompetentem Rat und bewährten Tipps hilft die Hebamme durch die oft recht turbulente Anfangszeit zu Hause.

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Die Hebammennachsorge umfasst die Betreuung sowohl der Eltern als auch des Kindes. Anfangs finden die Wochenbettbesuche meist täglich statt. Hier stehen die Rückbildung der Gebärmutter, der Wochenfluss und die Wundheilung sowie der allgemeine Gesundheitszustand der Mutter im Vordergrund. Natürlich werden auch alle Fragen rund ums Stillen oder die Ernährung des Kindes besprochen. Ausgesuchte Rückbildungsübungen gehören ebenfalls zu den Wochenbettbesuchen. Daneben findet sich immer Zeit für Gespräche über die Geburt, die neue familiäre Situation und die Veränderungen in der Familie, die nun zu meistern sind.

Das Neugeborene erhält bei jedem Besuch besondere Aufmerksamkeit. Die Hebamme kontrolliert den Gesundheits- und Entwicklungszustand und überprüft insbesondere das Trinkverhalten des Kindes und seine Gewichtszunahme. Natürlich gehören auch Ratschläge für die richtige Pflege des neuen Familienmitglieds dazu. Kleine Hürden, wie z.B. das erste Bad des Kindes, werden gemeinsam genommen. Darüber hinaus informiert die Hebamme über die optimale Schlafumgebung, die richtige Lage des Babys, das Handling, die Kleidung und vieles mehr.

Bis zum Abheilen des Nabelschnurrests übernimmt die Hebamme die optimale Versorgung des Nabels. Auch eine evtl. auftretende Neugeborenengelbsucht wird von der Hebamme beurteilt. Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitsprophylaxen gehören ebenfalls in den Beratungsbereich der Hebammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hebammenleistungen. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt haben Wöchnerinnen Anspruch auf mindestens einen täglichen Hausbesuch durch die Hebamme. Bis das Baby zwölf Wochen alt ist, darf die Hebamme 16-mal um Rat und Hilfe gebeten werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bei Still- oder Ernährungsfragen noch bis zu achtmal Kontakt aufzunehmen. Weitere Hebammenbesuche bzw. -kontakte werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn eine Verordnung eines Arztes vorliegt. Privat versicherte Frauen sollten die Leistungen mit der jeweiligen Privatkasse abgleichen, hier gibt es gelegentlich Unterschiede zur gesetzlichen Krankenkasse.